Also jetzt mal wirklich zurück zum Thema.
Textauszug vom TÜV:Wenn Ihnen weder Teilegutachten noch ABE vorliegen, müssen unsere Experten eine aufwändige Einzelabnahme durchführen. Und die ist häufig sehr teuer:
Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
Möglicherweise Überprüfung der Bremswirkung und der Bereifung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit
Quelle: https://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-umbau/chip-tuning-2762.htmTextauszug bezüglich Abgasmessung: Prüfkriterien des Verwendungsbereichs innerhalb einer Familie nach Anhang I Nummer 1.2
Die Prüffahrzeuge müssen eine Laufleistung von mindestens 15 000 km aufweisen. Die Prüffahrzeuge müssen im Ausgangszustand und im nachgerüsteten Zustand bei allen limitierten Emissionen die Werte ihrer ursprünglich homologierten Grenzwertstufe einhalten. Die Verschlechterungsfaktoren sind nicht anzuwenden.
Der Umbau am Prüffahrzeug muss dem beantragten späteren Ausgangsstand der Umrüstung entsprechen.
Fahrzeuge mit „On-Board-Diagnose“ dürfen durch den Einbau des Nachrüstsystems in ihrer Überwachungsfunktion nicht eingeschränkt werden. Das elektronische Motorsteuergerät (zum Beispiel für Einspritzung, Luftmassenmesser, Abgasminderung) darf durch die Nachrüstung nicht verändert werden.
4.4
Prüf- und Messablauf auf dem Rollenprüfstand
4.4.1
Die Fahrzeuge werden durch 2 x 10 NEFZ (220 km) konditioniert (siehe Anhang I Nummer 1.2).
4.4.2
Ermittlung aller limitierten Schadstoffe im NEFZ für:
a)
Ausgangszustand;
arithmetisches Mittel aus zwei bis drei Abgasmessungen für jede Schadstoffkomponente
b)
Nachrüststand;
arithmetisches Mittel aus zwei bis drei Abgasmessungen für jede Schadstoffkomponente.
4.4.3
Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs (CO2) im NEFZ für:
a)
Kraftstoffverbrauch (Ausgangszustand);
arithmetisches Mittel aus zwei bis drei Abgasmessungen
b)
Kraftstoffverbrauch (Nachrüststand);
arithmetisches Mittel aus zwei bis drei Abgasmessungen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_xxvi_165.htmlUnd dann hast du nur die Abgasmessung