steffen, recht hast du ja...
aber heißt das dann auch,
ich kann die nächsten 10 jahre damit rechnen
das jeden tag ein bescheid kommt und ich dann in haft muss ?
ich glaub eher die drei heranwachsenden buben haben sich nicht einmal getraut, nach den ganzen vorfällen ua. die abstrakte beweissicherung (sagte der zweite von denen, ich soll das kennzeichen so lassen wie es ist. er legte selbst hand an und biegte es sooo ungefähr wieder zurück, wie er meinte.), einen ausführlichen bericht zu schreiben!!!
ich zitiere das gehörte : "ich kann den doch nicht einfach so weiter fahren lassen" ich muss doch jetzt irgendwas machen. blablablubb
ich weiss nur, obwohl die blauen-buben und herren staatsanwälte meine ganzen daten haben und nichts mehr zu der tat ermitteln müssen, dass innerhalb der letzten 7 monate kein bescheid oder stellungnahme oder klopapier kam. damit ist die sache ganz einfach erledigt.
und um auch mal etwas aus den dicken § büchern zu kopieren...
[[Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden]] [[Die mündliche Anzeige wird zu Protokoll („zur Niederschrift“) genommen. Bei bestimmten Straftaten (sogenannte Antragsdelikte) ist neben der Erstattung der Strafanzeige außerdem innerhalb von drei Monaten ab Bekanntwerden des Täters durch den Geschädigten die Stellung eines Strafantrags erforderlich]]
...und demnach, spätestens im 4 monat nach dem vorfall, bei mir im briefkasten.
möp möp