Moin Veni,
Du hättest lieber vor dem Kauf hier im Forum nachgefragt. Die Sache Auspuff
ist nämlich ziemlich ungeil, weil es so gut wie keinen Spielraum mehr gibt,
jedenfalls für Otto Normal.
Mancher Händler ist beim Anpreisen seiner Ware ziemlich hinterfotzig, nach dem
Motto, du musst keine Bescheinigung mitführen, also merkt auch keiner was. Von
wegen, die können das mit entsprechendem Equipment ruck - zuck nachschauen.
Wie rigide mittlerweile die Vorgaben umgesetzt werden, kann ich doch an meinem
Beispiel nochmal aufzeigen:
Um die Unterfluranlage vom Modell 2016 an meiner 2013er einzutragen, bedurfte es
einer Bescheinigung von Honda Deutschland, das der Auspuff mit der Kennzeichnung
XY auch tatsächlich für die MSX 2016 bestimmt ist.
Dann musste ich die noch zusätzlich nach § 19.2 (Einzelabnahme) prüfen lassen.
Umsonst macht der TÜV das nicht. Und hier im Westen (NRW) haben die immer noch
das Monopol dafür.
Jetzt habe ich dieser Tage etwas gelesen über GTÜ, die können das angeblich auch.
Mal schauen, vielleicht geht da ja in Zukunft noch was.
Tut mir leid, aber bessere Nachrichten dazu gibt es nicht.
Gruß
Mario