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 Betreff des Beitrags: Blinkerstandlicht
BeitragVerfasst: Mo 4. Jul 2016, 10:52 
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Ist es eigentlich erlaubt das blinkerstandlicht abzuknipsen? Ist ja eher verwirrend für andere verkehrsteilnehmer


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinkerstandlicht
BeitragVerfasst: Mo 4. Jul 2016, 11:09 
Erlaubt ist es sicherlich nicht. Habe aber auch andere Blinker ohne Standlichtfunktion montiert. Tüv hat dazu nix gesagt.

Bleibt aber immer die Situation beim Schadensfall. Falls das irgendwer bemerken sollte kann es sein das die Versicherung sich quer stellt. Allerdings sollte das mit einer Rechtsschutz relativ einfach unter den Tisch gekehrt sein.

Aber wie bei allen Änderungen ist es immer dein eigenes Bier was du nun schlussendlich für richtig hältst.

Gruß SchleifsteinAffe


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